Gründungszuschuss
Wer schon einmal Gründungszuschuss bezogen hat, aber dieser Versuch der selbstständigen Tätigkeit gescheitert ist, kann erneut den Gründungszuschuss beantragen. Allerdings müssen mindestens 24 Monate vergangen sein, um einen neuen Antrag stellen zu können. Einen Erstantrag auf Gründungszuschuss können arbeitslos gemeldete Personen stellen, die noch mindestens 90 Tage Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können nicht mit dem Gründungszuschuss gefördert werden.
Der Gründungszuschuss soll die Eingliederung von Arbeitslosen durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erleichtern. Arbeitslose, die die Voraussetzungen erfüllen, haben sogar einen rechtlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss, zumindest gilt dies für die neunmonatige Grundförderung. Nach der Grundförderung KANN für weitere sechs Monate der Gründungszuschuss weiterbewilligt werden, allerdings beläuft sich die Summe dann nur noch auf monatlich 300 Euro. Die Grundförderung des Gründungszuschuss ist so hoch wie das bezogene Alg I und zusätzliche 300 Euro. Daher kann ein Bezieher vom Gründungszuschuss mit bis zu ungefähren 23 000 Euro gefördert werden.
Die Arbeitsagentur muss sich vom Antragsteller neben dem ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss verschiedene Unterlagen vorlegen lassen. Neben einem Lebenslauf und Nachweisen über Qualifikationen für die geplante selbstständige Tätigkeit ist das wichtigste Dokument das Geschäftskonzept. Dieses Konzept muss mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung versehen worden sein, was beispielsweise von Kammern, Verbänden, Steuerberatern, Unternehmensberatern durchgeführt werden kann.
Zweifelt die Agentur für Arbeit an den Fähigkeiten des Gründungswilligen, kann sie vor einer Bewilligung oder Ablehnung des Gründungszuschusses eine Eignungsfeststellung oder eine Existenzgründer-Vorbereitungsmaßnahme verlangen, bevor es zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Daher sollte der Gründer vor dem Antrag auf Gründungszuschuss bestens vorbereitet sein, damit er sofort überzeugen kann.
by Paul Meier
artikel[at]unternehmenswelt[dot]de
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PM, am 26. December 2008 in Beruf und Karriere
Wer schon einmal Gründungszuschuss bezogen hat, aber dieser Versuch der selbstständigen Tätigkeit gescheitert ist, kann erneut den Gründungszuschuss beantragen. Allerdings müssen mindestens 24 Monate vergangen sein, um einen neuen Antrag stellen zu können. Einen Erstantrag auf Gründungszuschuss können arbeitslos gemeldete Personen stellen, die noch mindestens 90 Tage Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können nicht mit dem Gründungszuschuss gefördert werden.
Der Gründungszuschuss soll die Eingliederung von Arbeitslosen durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erleichtern. Arbeitslose, die die Voraussetzungen erfüllen, haben sogar einen rechtlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss, zumindest gilt dies für die neunmonatige Grundförderung. Nach der Grundförderung KANN für weitere sechs Monate der Gründungszuschuss weiterbewilligt werden, allerdings beläuft sich die Summe dann nur noch auf monatlich 300 Euro. Die Grundförderung des Gründungszuschuss ist so hoch wie das bezogene Alg I und zusätzliche 300 Euro. Daher kann ein Bezieher vom Gründungszuschuss mit bis zu ungefähren 23 000 Euro gefördert werden.
Die Arbeitsagentur muss sich vom Antragsteller neben dem ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss verschiedene Unterlagen vorlegen lassen. Neben einem Lebenslauf und Nachweisen über Qualifikationen für die geplante selbstständige Tätigkeit ist das wichtigste Dokument das Geschäftskonzept. Dieses Konzept muss mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung versehen worden sein, was beispielsweise von Kammern, Verbänden, Steuerberatern, Unternehmensberatern durchgeführt werden kann.
Zweifelt die Agentur für Arbeit an den Fähigkeiten des Gründungswilligen, kann sie vor einer Bewilligung oder Ablehnung des Gründungszuschusses eine Eignungsfeststellung oder eine Existenzgründer-Vorbereitungsmaßnahme verlangen, bevor es zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Daher sollte der Gründer vor dem Antrag auf Gründungszuschuss bestens vorbereitet sein, damit er sofort überzeugen kann.
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