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Die Pflegeversicherung wurde als Hilfeleistung für Pflegebedürftige ins Leben gerufen. Ähnlich wie die Beiträge zur Krankenversicherung, bestimmt sich auch in der Pflegeversicherung der Beitragssatz beziehungsweise die Beitragshöhe. Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung sind die fünf Säulen der Sozial-Versicherung. Allerdings ist die Pflegeversicherung mit Inkrafttreten am 01.Januar 1995 die jüngste der fünf Sozialversicherungen. In Abgrenzung zu anderen gesetzlichen Versorgungsvorschriften, haben beispielsweise die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Vorrang vor den Leistungen der Pflegeversicherung.
Der aktuelle Beitragssatz beläuft sich insgesamt auf 1,95 Prozent, wobei für kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu kommt. Das heißt, der Arbeitnehmeranteil beläuft sich für diese Personen auf insgesamt 1,225 Prozent des Bruttoeinkommens.
Der Beitragssatz wurde seit dem Bestehen der gesetzlichen Pflegeversicherung bisher drei Mal angehoben. Waren es 1995 noch 1,00 Prozent, so stieg dieser Satz erstmalig bereits ein Jahr später auf 1,7 Prozent. Neun Jahre danach erfolgte die nächste Beitragssteigerung, allerdings nur für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr, um die besagten 0,25 Prozent. 2008 wurde der Beitrag letztmalig für Alle auf 1,95 Prozent angehoben. Dennoch ist ein Ende der Spirale nicht in Sicht. In drei Jahren, sprich 2014 wird wieder mit einer Beitragssteigerung auf 2,1 Prozent des Einkommens gerechnet. Zu entrichten haben die Beiträge alle Personen, die auch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Als Einzige müssen im Bundesland Sachsen die Arbeitnehmer höhere Beiträge entrichten. Diese Ausnahme begründet sich damit, dass Sachsen als einziges Bundesland den, zum Ausgleich der Arbeitgeberbelastungen, abgeschafften Buß- und Bettag nicht abgeschafft haben. Dadurch ist die Arbeitnehmerbelastung dort um 0,5 Prozent höher als in den restlichen Bundesländern der BRD.
Tina Wagner