Umzugspreisvergleich zur Vermeidung von Schnellkredit

Wenn man billiger umziehen möchte und dafür einen Umzug-Preisvergleich anstellt, dann muss man sich zuvor auch um eine kostengünstige und korrekte Wohnungssuche bemühen. Und wenn man dabei alle Aspekte beachtet, kann man billiger umziehen und einen Umzug Preisvergleich anstreben. Dann kann man Geld sparen und einen Schnellkredit lieber in den Billig-Urlaub stecken. Unter die Lupe zu nehmen ist beispielsweise das Thema neuer Mietvertrag. Folgende Fragen sollten hier gestellt und beantwortet werden.

Welchen Betrag umfasst die gesamte Miete wirklich? Vorsicht: Nebenkosten und Heizkos­tenvorauszahlungen kommen regel­mäßig zu der normalen Miete hinzu. Werden auch Nebenkosten auf mich zu kommen neben der regulären Miete? Man sollte besonders auf „kostspieli­ge” Nebenkosten, zum Beispiel Fahrstuhl, Gar­ten, Hausmeister, Schwimmbad, Ka­belfernsehen achten.

In welcher Höhe sind Vorauszahlungen zu tätigen? Vorsicht vor „Lockvogelangeboten“. Sind die Ne­benkosten zu gering veranschlagt, gibt es oft drastische Nachforderungen. Man soll sich die Abrechnungen des Vormieters zeigen lassen. Wie werden die Nebenkosten verteilt, nach Quadratmeter Wohnfläche oder nach der Personenzahl?

Was Betragen die normalen Heizkosten in der Regel? Eine Frage bezüglich des Baujahres der Heizungsanlage wäre hierbei ebenso angebracht. Man sollte sich vom Vermieter alte Heizkos­tenabrechnungen für die Wohnung zeigen lassen oder man fragt den Vormie­ter.

  • Wie ist der Verteilerschlüssel?
  • Ver­brauchsabhängiger/verbrauchsunab­hängiger Heizkostenanteil?
  • Von wann bis wann wird geheizt?
  • Reicht die Heizleistung der Anlage auch in einem strengen Winter aus? (Nachbarn fragen).
  • Gibt es für das Gebäude einen Ener­gieausweis, möglichst einen bedarfs­orientierten?

Daraus lässt sich erse­hen, wie der energetische Zustand des Gebäudes ist. Wichtig ist es auch, ob die volle Adresse des Vertragspartners angegeben ist. Wohnt der Vermieter mit im Zweifa­milienhaus, in diesem Falle muss der gesetzliche Kündigungs­schutz extra vereinbart werden. Wird der Mietvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen? Sollen beide oder nur ein Vertragspartner auf ihr Kündigungsrecht für eine be­stimmte Zeit verzichten?

Will der Vermieter einen Zeitmietver­trag abschließen? Das ist nur noch in so genannter qualifizierter Form mög­lich. Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Wohnung später selbst nutzen oder das Haus abreißen beziehungsweise die Wohnung umbauen will. Bei dieser Vorgehensweise gibt es keinen Kündigungsschutz!

Dies alles ist zu beachten, wenn man billiger umziehen möchte, einen Umzugspreisvergleich anstellt und den Umzug stressfrei, unbelastet, unkompliziert und mit Freuden über die Bühne bringen will. So kann man sich am Ende mit einem Schnell-Kredit zur Erholung in den Billig-Urlaub begeben.

by Susan Mueller

webmaster [at] reise-experten [dot] info

Verwandte Artikel

Hinterlasse eine Antwort

Name*
E-Mail*
Website

* Diese sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht!

CommentLuv Enabled

Kommentarlinks könnten nofollow frei sein.